Gewährleistung



Die Gewährleistung ist eine wichtige Regelung, falls es zu einem Defekt am Fahrzeug kommt. Vom Gesetzgeber werden alle Händler verpflichtet, auf die von ihnen verkauften Waren Gewährleistung zu geben. Gewährleistung unterscheidet sich allerdings wesentlich von einer Garantie, wie sie Hersteller auf neue Produkte geben:

Die Gewährleistung schützt den Konsumenten vor versteckten Mängel und unkorrekter Geschäftsabwicklung.

Definition:

Der Händler hat dann Gewähr zu leisten, wenn das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelhaft war oder sich in nicht vertragsgemässem Zustand befand. Bedeutend sind die vertragliche Zustandsbeschreibung und der übliche (altersgemässe) Zustand – ein Mangel liegt nur dann vor wenn sich das Fahrzeug in schlechterem als im Vertrag vereinbarten Zustand befindet.

Tritt ein Mangel nach Übergabe ein, der nicht auf einen Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist, ist keine Gewähr zu leisten. Die Gewährleistung ist somit keine Garantie, die für jeden Fahrzeugdefekt haftet, sondern schützt den Konsumenten davor, ein Produkt zu erhalten, welches nicht dem Kaufvertrag entspricht oder über „verstecke Mängel“ verfügt.

Frist:

Sie erhalten bei jedem bei uns gekauften Fahrzeug 12 Monate Gewährleistung.

Beseitigung eines Mangels:

Erfüllungsort der Gewährleistung ist Ort der Übergabe des Fahrzeugs, d.h. der Betriebssitz des Händlers. Der Händler darf selbst Gewährleistungsreparaturen durchführen bzw. durchführen lassen. Für etwaige entstandene Nebenkosten (Transport des Fahrzeugs, Nächtigungen, Ersatzfahrzeug ...) hat der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nicht zu haften. Sollte die Beseitigung eines Mangels nicht mit einem vertretbaren Aufwand machbar sein, können sowohl Verkäufer als auch Käufer die Wandlung des Kaufvertrages anstreben, d.h. der Käufer gibt die Ware (im gelieferten Zustand) retour und bekommt vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstattet.

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